Fragen und Antworten
Frage: Mein Kind ist krank und muss zu Hause das Bett hüten. Wen muss ich informieren? |
Antwort: Krankmeldungen erfolgen morgens vor der ersten Stunde im Sekretariat bei Frau Richter unter Tel. 0431 – 220870 oder über das Krankmeldungsformular auf der Schulhomepage. Geben Sie bitte an, wenn Ihr Kind an diesem Tag in der OGS angemeldet ist. |
Frage: Mein Kind ist für ein Angebot angemeldet und stellt nach der zweiten Woche fest, dass das Angebot nicht den Erwartungen entspricht. Kann das Angebot noch gewechselt werden? |
Antwort: Sofern in einem anderen Angebot freie Plätze oder eventuelle Tauschpartner sind, ist ein Tauschen innerhalb der ersten zwei Wochen möglich, danach nicht mehr. Fragen Sie bitte im Sekretariat, ob die Möglichkeit besteht. |
Frage: Kann ich mich darauf verlassen, dass mein Kind, wenn es bei der Hausaufgabenbetreuung war, mit allen Hausaufgaben fertig ist? |
Antwort: Nicht unbedingt. In der Regel gelingt es den Kindern in der Hausaufgabenzeit, ihre Aufgaben zu erledigen. Bitte kontrollieren Sie diese aber noch einmal. Achtung: In der Hausaufgabenbetreuung machen die Kinder die Hausaufgaben in der Regel allein. Es handelt sich nicht um eine Hausaufgabenhilfe, wo besondere Hilfestellungen gegeben werden! |
Frage: Mein Kind möchte gern an einem OGS-Angebot teilnehmen, es möchte aber nicht in der Mensa essen. |
Antwort: Nein. Die Teilnahme am Mittagessen in der Mensa ist dann verpflichtend; es muss ein Essen bestellt werden oder selbst mitgebrachtes Essen verzehrt werden. |
Frage: Was sollte ich beim Bestellen des Mittagessens bedenken? |
Antwort: Sie kennen Ihr Kind und die Essgewohnheiten Ihres Kindes, dennoch empfehlen wir, Ihr Kind bei der Essensbestellung mit einzubeziehen – manchmal ändern sich Geschmäcker ja auch. Übrigens: In unserer Mensa gibt es kein Gericht mit Schweinefleisch. Gerichte mit Fleisch beinhalten ausschließlich Rind oder Geflügel (oder Fisch). |
Frage: Fallen für die Teilnahme an der Frühbestreuung (7.00 bis 8.00 Uhr) zusätzlich Kosten an? |
Antwort: Nein. Dieses Zusatzangebot ist im Preis enthalten – die Anmeldung ist dennoch notwendig, damit wir genügend Betreuer vor Ort haben. Die Anmeldung ist dann verbindlich. |
Frage: Mein Kind ist nur an einem Tag in der Woche für die Nachmittagsbetreuung angemeldet. Kann es trotzdem an der kompletten Ferienbetreuung teilnehmen? |
Antwort: Das kann es. Die Betreuung ist in der Monatsgebühr enthalten. Ab dem Schuljahr 2023/2024 fällt eine Materialgebühr in Höhe von 5 Euro pro Woche an. |
Frage: Die Leitung des Angebotes von 14.00 – 15.00 Uhr ist erkrankt. Was passiert in dieser Stunde nun mit meinem Kind? |
Antwort: Fällt ein Angebot aus, nehmen die Kinder an einem anderen Angebot teil. Dies wird direkt vor Ort gemeinsam mit den betroffenen Kindern besprochen. |
Frage: Ich benötige lediglich eine Nachmittagsbetreuung bis 15.00 Uhr. Muss mein Kind trotzdem bis 16.30 Uhr in der Schule bleiben? |
Antwort: Nein. Wenn Sie Ihr Kind früher abholen möchten, informieren Sie bitte rechtzeitig (!) Herrn Thompson (am besten schriftlich oder telefonisch). |
Frage: Wo kann ich mich über die Sozialstaffelbezuschussung informieren? |
Antwort: Sie können bei Herrn Küllenberg im Amt für Schule anrufen (0431/901-3749). Er ist für unsere Schule zuständig. Im Internet finden Sie Informationen unter https://www.kiel.de/de/gesundheit_soziales/ kinder_familie/kitas/gebuehren_kieler_kitas.php |
Frage: Ich habe mein Kind morgens krankheitsbedingt nicht in die Schule geschickt. Darf es – wenn es sich besser fühlt – an der OGS teilnehmen? |
Antwort: Wenn Ihr Kind am Morgen krank war oder aus einem Grund die Schule verlassen musste (Arzt, …), darf es am Nachmittag leider nicht an der Betreuung teilnehmen. |
Frage: Was sollte ich bei der Anmeldung für ein OGS-Angebot bedenken? |
Antwort: Sie kennen ihr Kind und die Interessen und Vorlieben Ihres Kindes, dennoch empfehlen wir, Ihr Kind in die Angebotsauswahl mit einzubeziehen. |