Fördergemeinschaft
der Fritz-Reuter-Schule Kiel e.V.
Elternbeitragskostenerhöhung
Liebe Eltern,
seit 2017 wurden die Elternbeiträge nicht mehr erhöht, d.h. gestiegene Kosten im Personalbereich aber auch im Sachkostenbereich wurden über mehrere Jahre nicht weitergegeben. Die Anzahl der betreuten Kinder ist im Laufe der Zeit stetig gestiegen, was zu einem erhöhten Personal- und Sachbedarf geführt hat. Darüber hinaus haben die Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2022 sowie die allgemeine Preissteigerung in allen Bereichen zu einer Erhöhung der Betriebskosten der OGS beigetragen.
Eine Recherche zu den Elternbeiträgen für die Betreuung an verschiedenen Kieler Grundschulen hat ergeben, dass die bisher erhobenen Elternbeiträge im Vergleich deutlich günstiger sind. Die Ergebnisse der Recherche wurden in einem Gespräch des Vorstandes mit Vertretern des Schulamtes der Stadt Kiel am 25.10.2022 bestätigt. Zur Vorbereitung der anstehenden Erhöhung der Elternbeiträge hat sich der Vorstand beim Schulamt der Landeshauptstadt Kiel erkundigt, bei welchem möglichen Höchstsatz die Sozialstaffel der Landeshauptstadt Kiel für wirtschaftlich schwache Familien noch greift. Dieser wurde mit 141,50 € angegeben.
Aus den oben genannten Gründen werden die Elternbeiträge ab dem Schuljahr 2023/2024 pro Monat wie folgt erhöht:
Betreuungszeit | Neue Elternbeiträge im Monat |
5 Tage pro Woche bis 16.30 Uhr | 140,00 € |
5 Tage pro Woche bis 14.00 Uhr | 80,00 € |
3 Tage pro Woche bis 16.30 Uhr | 95,00 € |
3 Tage pro Woche bis 14.00 Uhr | 50,00 € |
1 Tag pro Woche bis 16.30 Uhr | 40,00 € |
1 Tag pro Woche bis 14.00 Uhr | 25,00 € |
Des Weiteren hat sich bei der Anmeldung zur Ferienbetreuung gezeigt, dass viele Eltern ihre Kinder vorsorglich für die Ferien anmelden und dann mehr oder weniger kurzfristig wieder abmelden. Um dem entgegenzuwirken und sowohl das Programm als auch den Personaleinsatz verbindlicher planen zu können, wird ab den Herbstferien des Schuljahres 2023/2024 ein Elternbeitrag von 5,00 € pro Woche als Aufwandsbeitrag mit verbindlicher Abfrage erhoben. Diese Gebühr wird im Falle einer Stornierung nicht zurückerstattet und muss direkt bei der verbindlichen Anmeldung in bar bezahlt werden.